Und wo ich mir eben noch Verschlüsselung... gewünscht habe, das tue ich auch weiterhin, freue ich mich nun, dass eben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet wurde.
In der Pressemitteilung steht u.a.:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit
Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die
angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die
Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
Das heißt... bis auf weiteres ist die geplante Vorratsdatenspeicherung unzulässig und das Gesetz nichtig. Wunderbar.
Allerdings weist das Verfassungsgericht auch darauf hin wie man das Vorgehen legitimieren kann. Doch werden dabei das Postgeheimnis und der Datenschutz respektiert und extreme Sicherheitsvorkehrungen bei solchen Systemen gefordert. Außerdem soll laut Verfassungsgericht auch die Verwendung der Daten hinreichend begrenzt werden. Gut so.
Ob die zukünftige Vorratsdatenspeicherung 2.0 durch die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts besser wird bleibt dennoch fraglich. Auch ist das Ringen um die Netzfreiheit damit noch lange nicht beendet. Es handelt sich eben nur um das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung - andere Wege, andere Mittel und alle Maßnahmen bezüglich Verkehrsdaten die bereits früher legitim waren bleiben davon unberührt.
Aber, man kann wohl doch etwas erreichen. Danke an den AK: Vorrat, den CCC, den FoeBuD und natürlich an alle anderen, die sich an der Beschwerde beteiligt haben!
Und wahrscheinlich muss man auch dem Bundesverfassungsgericht danken.