Artikel mit Tag social
Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011
Verfassungsbeschwerde einlegen, jetzt! Nur noch bis zum 12. Juli können wir etwas dagegen tun!
Hier kann man die Beschwerde mitzeichnen.
Warum? Ich möchte nichts erklären, die Beschwerdeseite sagt genug, wie ich finde. Für die Faulen ein kleines Zitat:
Was passiert da?
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.
Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist. https://petition.foebud.org/FoeBuD/zensus11/
Also, los!
Ein paar Thesen...
Als ich heute zufällig über die Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere zu den "Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft" gestolpert bin, wollte ich auch eigentlich einen Kommentar dazu schreiben. Mir viel aber nichts ein, bis auf zwei läppische Tweets. Eben im IRC hatte ich aber wohl einen hellen Moment, auch wenn man an folgendem Gedankenauswurf noch etwas feilen könnte:
Ich meine, diese Thesen, allein dieses Wort, sind nichts handfestes... aber ich finde es mal interessant. Übrigens hat fefe das ganze freundlicherweise schon mal auseinandergenommen.
Nachtrag: Eine ziemlich gute Erläuterung findet sich wieder bei netzpolitik.
Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
ELENA - der Elektronische Entgeltnachweis. Die große Datenerfassung des Bundes zur Sammlung aller Arbeitnehmerdaten inkl. Krankheitszeiten, wöchentliche Arbeitszeiten, Gehalt, Kündigungsgründe, Fehlgründe, familiäre Situation etc. pp.

Der FoeBuD sammelt derzeit Unterschriften um eine Verfassungsbeschwerde gegen diese weitere große Datenspeicherung einzureichen.
Mach auch mit! Jede Unterschrift zählt. Nur bis zum 25. März kann man mitzeichnen. Also schnell das Formular ausfüllen und Einfluss nehmen.
Wann immer Daten gespeichert werden, kommen sie weg. Und das ist mit das größte Problem.
In diesem Sinne,
immer schön was tun! Gerade wo es mit einer Unterschrift so einfach ist.
Vorratsdatenspeicherung
Und wo ich mir eben noch Verschlüsselung... gewünscht habe, das tue ich auch weiterhin, freue ich mich nun, dass eben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet wurde.
In der Pressemitteilung steht u.a.:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit
Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine
Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die
angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die
Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
Das heißt... bis auf weiteres ist die geplante Vorratsdatenspeicherung unzulässig und das Gesetz nichtig. Wunderbar.
Allerdings weist das Verfassungsgericht auch darauf hin wie man das Vorgehen legitimieren kann. Doch werden dabei das Postgeheimnis und der Datenschutz respektiert und extreme Sicherheitsvorkehrungen bei solchen Systemen gefordert. Außerdem soll laut Verfassungsgericht auch die Verwendung der Daten hinreichend begrenzt werden. Gut so.
Ob die zukünftige Vorratsdatenspeicherung 2.0 durch die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts besser wird bleibt dennoch fraglich. Auch ist das Ringen um die Netzfreiheit damit noch lange nicht beendet. Es handelt sich eben nur um das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung - andere Wege, andere Mittel und alle Maßnahmen bezüglich Verkehrsdaten die bereits früher legitim waren bleiben davon unberührt.
Aber, man kann wohl doch etwas erreichen. Danke an den AK: Vorrat, den CCC, den FoeBuD und natürlich an alle anderen, die sich an der Beschwerde beteiligt haben!
Und wahrscheinlich muss man auch dem Bundesverfassungsgericht danken.
geistige gesundheit
Was die Welt als geistige Gesundheit bezeichnet, hat uns in die derzeitigen planetarischen Krisen geführt [...] und die einzige lebensfähige Alternative ist der Wahnsinn.
[...] eine Alternative zu einer Welt geistig gesunder und vernünftiger Menschen. Menschen, die mit Verstand und Vernunft einen Kurs einhielten, der allein auf die Vernichtung des Planeten ausgerichtet war.
aus Illuminatus! von Robert A. Wilson und Robert Shea.




